Zukunft Mönchberg/Schmachtenberg
BI Zukunft Mönchberg
  • Home
  • Kontakt
  • Impressum

Aktualisierung des Energiekonzepts (Beseitigung methodischer Mangel, Einarbeitung 10H-Regelung) dringend erforderlich

3/6/2016

0 Comments

 
Dem Energiekonzept für den Bayerischen Untermain "Integriertes Energie- und Klimakonzept für die Region Bayerischer Untermain" liegt im Bereich der Potentialermittlung für Windkraft ein erheblicher methodischer Fehler (Seite 54) zugrunde:​
Picture
Übersicht methodischer Mangel & fehlende Aktualisierung im Energiekonzept (Quelle: BI Zukunft Mönchberg)
Bei der Durchführung von Potentialanalysen wird für gewöhnlich wie folgt vorgegangen:
  1. man ermittelt das Potential für das Standard-/Ausgangsszenario - das heißt, das Szenario, auf Basis der heutigen Gegebenheiten. In vielen Fällen ist dies bereits für den Studienzweck ausreichend
  2. Ergänzend dazu kann man mit "was-wäre-wenn"-Analysen Potenziale unter geänderten Voraussetzungen ableiten.
  3. zudem sollte ein solches Dokument immer zeitnah an Änderungen der Ausgangssituation angepasst werden.
Der ausführende Dienstleister B.A.U.M Consult GmbH versäumte es bei der Erstellung des Energiekonzepts die Daten für das Ausgangs-/Standardszenario zu ermitteln und beschränkte sich ausschließlich auf das hypothetische Szenario, das sich in der Folge auch als hypothetisch erwies. Es ist zwar durchaus üblich, ausgehend vom Standardszenario "was-wäre-wenn"-Analysen durchzuführen, dies sollte aber immer nur auf Basis des Ausgangsszenarios erfolgen, da den Alternativszenarien sonst jeder Bezug zu den realen Daten fehlt. Als professioneller Dienstleister hätte die B.A.U.M.-Consult GmbH den Auftraggeber auf diesen methodischen Mangel zwingend hinweisen müssen. Die Folge dieses Versäumnisses ist, dass keine valide Zahl auf Basis einer aktuellen Verordnungs- und Gesetzeslage vorliegt. Die ermittelte Zahl von 50 Windkraftanlagen gelten nur für das fiktive Szenario, welche von den Befürwortern der Windkraft in Naturparks als reale Zahl dankbar kommuniziert wurde.
Der zweite wesentliche zu korrigierende Sachverhalt ist die am 09.05.2016 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als verfassungskonform bestätigte 10H-Regelung. Hier gingen die Autoren auf S. 55 statt von 2.000m von nur 1.000m Abstand zur Wohnbebauung aus. Im Jahr 2011 war die 10H-Regelung zwar noch nicht absehbar gewesen, gleichwohl sollte diese - da mittlerweile seit über einem Jahr in Kraft - nun auch zügig bis November 2016 in das Energiekonzept eingearbeitet werden. Wir fordern unseren Landrat auf, unter Einbeziehung von Stadt und Landkreis Aschaffenburg sicherzustellen, dass diese Aktualisierung zum fünften Jahrestag der Veröffentlichung des Energiekonzeptes abgeschlossen ist.
Die im Main-Echo veröffentlichte Pressemitteilung finde Sie hier.
10-H-Urteil ins regionale Energiekonzept
0 Comments

Your comment will be posted after it is approved.


Leave a Reply.

    Bürgerinitiative Mönchberg

    Click here to edit.

    RSS Feed