Die Stellungnahme des Energieforums Miltenberg-Aschaffenburg ist gespickt mit mehreren Fehlern.
Lesen Sie zunächst deren Stellungnahme:
Die Stellungnahme ist an mehreren Stellen falsch oder geht an der Sache vorbei
1. die Behauptung, dass eine Zonierung des Spessarts einstimmig beschlossen wurde ist falsch. Genau das Gegenteil ist richtig - der Bezirkstag beschloss am 15.04.2015 "Auf der Grundlage der von der Regierung von Unterfranken durchgeführten Vorprüfung wird von einer Erstellung eines Zonierungskonzeptes für das Landschaftsschutzgebiet Spessart abgesehen.
2. die Behauptung, bei der Zahl 50 handelt es sich um eine Soll-Zahl, wird durch das Energiekonzept nicht bestätigt. Die Seiten 54-56 zeigen, dass die Zahl 50 auf Basis einer Bottom-Up Potentialermittlung abgeleitet wurde und nicht auf Basis einer Soll-Zahl.
3. Fakt ist: Windkraftanlagen sind innerhalb von 10H in Bayern nicht privilegiert - Gemeinden können davon abweichen, dies wird in aller Regel nicht der Fall sein. Für unsere eigene Verwaltungsgemeinschaft kann dies ausgeschlossen werden, genauso werden viele Kommunen im Bayerischen Odenwald, die bereits gegen die Zonierung sich aussprachen, sich nicht gegen 10H aussprechen. Mit der wesentlichen Bestätigung der Verfassungskonformität von 10H am 09.05.2016 muss 10H nun auch im Energiekonzept zur Anwendung kommen.
Fünf Jahre nach der Veröffentlichung sollte dieses an die aktuellen Daten - keine Windkraft im Spessart und Gültigkeit von 10H - angepasst werden.
1. die Behauptung, dass eine Zonierung des Spessarts einstimmig beschlossen wurde ist falsch. Genau das Gegenteil ist richtig - der Bezirkstag beschloss am 15.04.2015 "Auf der Grundlage der von der Regierung von Unterfranken durchgeführten Vorprüfung wird von einer Erstellung eines Zonierungskonzeptes für das Landschaftsschutzgebiet Spessart abgesehen.
2. die Behauptung, bei der Zahl 50 handelt es sich um eine Soll-Zahl, wird durch das Energiekonzept nicht bestätigt. Die Seiten 54-56 zeigen, dass die Zahl 50 auf Basis einer Bottom-Up Potentialermittlung abgeleitet wurde und nicht auf Basis einer Soll-Zahl.
3. Fakt ist: Windkraftanlagen sind innerhalb von 10H in Bayern nicht privilegiert - Gemeinden können davon abweichen, dies wird in aller Regel nicht der Fall sein. Für unsere eigene Verwaltungsgemeinschaft kann dies ausgeschlossen werden, genauso werden viele Kommunen im Bayerischen Odenwald, die bereits gegen die Zonierung sich aussprachen, sich nicht gegen 10H aussprechen. Mit der wesentlichen Bestätigung der Verfassungskonformität von 10H am 09.05.2016 muss 10H nun auch im Energiekonzept zur Anwendung kommen.
Fünf Jahre nach der Veröffentlichung sollte dieses an die aktuellen Daten - keine Windkraft im Spessart und Gültigkeit von 10H - angepasst werden.