Dem Energiekonzept für den Bayerischen Untermain "Integriertes Energie- und Klimakonzept für die Region Bayerischer Untermain" liegt im Bereich der Potentialermittlung für Windkraft ein erheblicher methodischer Fehler (Seite 54) zugrunde:
Bei der Durchführung von Potentialanalysen wird für gewöhnlich wie folgt vorgegangen:
Der zweite wesentliche zu korrigierende Sachverhalt ist die am 09.05.2016 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als verfassungskonform bestätigte 10H-Regelung. Hier gingen die Autoren auf S. 55 statt von 2.000m von nur 1.000m Abstand zur Wohnbebauung aus. Im Jahr 2011 war die 10H-Regelung zwar noch nicht absehbar gewesen, gleichwohl sollte diese - da mittlerweile seit über einem Jahr in Kraft - nun auch zügig bis November 2016 in das Energiekonzept eingearbeitet werden. Wir fordern unseren Landrat auf, unter Einbeziehung von Stadt und Landkreis Aschaffenburg sicherzustellen, dass diese Aktualisierung zum fünften Jahrestag der Veröffentlichung des Energiekonzeptes abgeschlossen ist.
Die im Main-Echo veröffentlichte Pressemitteilung finde Sie hier.
- man ermittelt das Potential für das Standard-/Ausgangsszenario - das heißt, das Szenario, auf Basis der heutigen Gegebenheiten. In vielen Fällen ist dies bereits für den Studienzweck ausreichend
- Ergänzend dazu kann man mit "was-wäre-wenn"-Analysen Potenziale unter geänderten Voraussetzungen ableiten.
- zudem sollte ein solches Dokument immer zeitnah an Änderungen der Ausgangssituation angepasst werden.
Der zweite wesentliche zu korrigierende Sachverhalt ist die am 09.05.2016 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als verfassungskonform bestätigte 10H-Regelung. Hier gingen die Autoren auf S. 55 statt von 2.000m von nur 1.000m Abstand zur Wohnbebauung aus. Im Jahr 2011 war die 10H-Regelung zwar noch nicht absehbar gewesen, gleichwohl sollte diese - da mittlerweile seit über einem Jahr in Kraft - nun auch zügig bis November 2016 in das Energiekonzept eingearbeitet werden. Wir fordern unseren Landrat auf, unter Einbeziehung von Stadt und Landkreis Aschaffenburg sicherzustellen, dass diese Aktualisierung zum fünften Jahrestag der Veröffentlichung des Energiekonzeptes abgeschlossen ist.
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